„Richtungsweisend für die kommenden Jahre“

Der Hochschulvertrag setzt Schwerpunkte im Bereich Digitalisierung | aus uni.kat 01/2024

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  • Campus
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  • 03.06.2024
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  • Samira Rosenbaum, Tanja Eisenach
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  • Lesedauer: 5 Minuten

Im Anschluss an die Zielvereinbarung haben die Universität Bamberg und das Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst einen Hochschulvertrag unterzeichnet. Rund 9,5 Millionen Euro aus dem dazugehörigen Strategiefonds fließen nach Bamberg. Dieser Artikel ist in der Ausgabe 01/2024 des Campus-Magazins uni.kat erschienen.

Am 21. September 2023 unterzeichnete Wissenschaftsminister Markus Blume gemeinsam mit den Leitungen der 33 staatlichen bayerischen Universitäten, Hochschulen für angewandte Wissenschaften und Kunsthochschulen die individuellen Hochschulverträge für den Zeitraum bis Ende 2027. Stellvertretend für die Universität Bamberg unterzeichnete Präsident Prof. Dr. Kai Fischbach. Der Hochschulvertrag adressiert zehn verbindlich vereinbarte Handlungsfelder und definiert Leistungen zur Förderung der strategischen Profilbildung der Universitäten. „Der Hochschulvertrag ist richtungsweisend für die Entwicklung der Universität Bamberg in den kommenden Jahren“, sagt Präsident Prof. Dr. Kai Fischbach.

Teil der Rahmenvereinbarung

Eingebettet ist der Hochschulvertrag in die Rahmenvereinbarung Hochschulen, die Ministerpräsident Dr. Markus Söder, Wissenschaftsminister Markus Blume, der ehemalige Kultusminister Prof. Dr. Michael Piazolo und die Präsidentinnen und Präsidenten der bayerischen Universitäten im Juni 2023 unterzeichneten. Sie gilt ebenfalls bis 2027.

Die Rahmenvereinbarung legt Ziele und Schwerpunkte für die Entwicklung der bayerischen Hochschulen fest. Sie basiert auf dem Bayerischen Hochschul-innovationsgesetz (BayHIG), das seit dem 1. Januar 2023 gilt, und löst das Innovationsbündnis Hochschule 4.0 ab. Insgesamt gibt es zehn Handlungsfelder, in denen alle bayerischen Hochschulen innerhalb von fünf Jahren konkret definierte Anforderungen erfüllen müssen. Neben den drei zentralen Handlungsfeldern Studium, Lehre, Weiterbildung;Forschung und Wirkung in die Gesellschaft/Transfer gibt es sieben Querschnittsfelder. Dazu zählen zum Beispiel die Bereiche Internationalisierung, Digitalisierung, Gleichstellung und Inklusion oder Nachhaltigkeit und Klimaschutz. Jedes Feld ist mit mindestens einem Indikator hinterlegt, anhand dessen überprüft wird, ob die Hochschulen die dort definierten Ziele erreicht haben. Erstmals drohen der Universität Mittelkürzungen, wenn die Mindestanforderungen nicht erfüllt werden. Die Rahmenvereinbarung ist damit ein Steuerungsinstrument, mit dem die Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit der Universitäten und Hochschulen für angewandte Wissenschaften gesichert und überprüft wird.

Individuelle Zielsetzungen

Die Universität Bamberg setzt in ihrem individuellen Hochschulvertrag strategische Schwerpunkte, die gleichzeitig den geforderten Handlungsfeldern der Rahmenvereinbarung Rechnung tragen. Bereiche wie Forschung oder Wirkung in die Gesellschaft und Transfer erfolgen dabei aus der Grundfinanzierung der Hochschulen. Darüber hinaus sind einige Handlungsfelder mit zusätzlichen Mitteln über die gesamte Laufzeit aus einem Strategiefonds ausgestattet. Insgesamt 9,5 Millionen Euro sind hier für die Universität Bamberg vorgesehen. Besonders viel Raum unter den Handlungsfeldern nimmt in inhaltlicher und finanzieller Hinsicht der Bereich Digitale Transformation, Digitalisierung in Wissenschaft, Lehre und Verwaltung ein. Es ist mit mehr als 4,8 Millionen Euro ausgestattet. Unter anderem sind geplant:

  • Die Universität baut die Unterstützung und Beratung der Forschenden für das Forschungsdatenmanagement weiter aus. Alle an der Universität entstandenen Forschungsdaten sollen in geeigneten vertrauenswürdigen Repositorien gespeichert, archiviert und Open Access veröffentlicht werden können.
  • HISinOne wird für das Campusmanagement des Student-Life-Cycle eingeführt. In dieser webbasierten IT-Anwendung werden die Bewerbung und Zulassung von Studierenden sowie die Daten von Studierenden, von Alumni und von Doktorand*innen verwaltet. Das entsprechende Vorprojekt hat bereits begonnen.
  • Über ein Bewerbungsportal sollen künftig Bewerber*innen für Stellen im wissenschaftsstützenden Bereich ihre Unterlagen einreichen können.
  • Das bayerische Reisekostenmanagementsystem wird an der Universität Bamberg eingeführt. Hier können perspektivisch Dienstreiseanträge gestellt und genehmigt werden. Auch die Abrechnung wird dort vorgenommen.
  • Die IT-Sicherheit wird durch Multi-Faktorauthentifizierung deutlich gestärkt. Anmeldungen zu Mailkonten oder anderen Diensten erfolgen dann nicht mehr nur über Nutzername und Passwort, sondern mit einem zusätzlichen Faktor – beispielsweise einer PIN-Nummer, die auf dem Handy eingegeben wird.

Auch in den anderen Handlungsfeldern sind konkrete Maßnahmen mit Bezug zur Digitalisierung geplant – seien es die weitere Unterstützung von Open Access-Publikationen, die Förderung innovativer Lehrformate oder Online-Maßnahmen im Studiengangsmarketing. „Maßnahmen zur Digitalisierung sind ein roter Faden, der sich durch den Hochschulvertrag zieht“, sagt Kanzlerin Dr. Dagmar Steuer-Flieser. „So wird es gelingen, eine moderne, effiziente Infrastruktur entsprechend unserer Bamberger Digitalisierungsstrategie weiter auf- und auszubauen.“

In drei weitere Bereiche fließen Mittel aus dem Strategiefonds: Im zentralen Handlungsfeld Studium und Lehre, Weiterbildung steht die Entwicklung, Erprobung und Umsetzung digital unterstützter Lehr- und Lernmethoden im Fokus. Im Feld Gleichstellung, Chancengerechtigkeit, Inklusion werden bisherige Aktivitäten weitergeführt und ausgebaut. Im Bereich Nachhaltigkeit und Klimaschutz ist unter anderem vorgesehen:

  • Die Entwicklung einer Nachhaltigkeitsstrategie, die auf dem Leitbild Nachhaltigkeit basiert.
  • Eine Bilanz über die Treibhausgas-Emissionen wird angefertigt.
  • Es wird ein Reduktionspfad erstellt, der aufzeigt, mit welchen Maßnahmen die Universität Bamberg kurz-, mittel- und langfristig ihre Emissionen verringern wird.
  • Aufbauend auf der erfolgreichen EMAS-Zertifizierung im Jahr 2023 wird EMASplus, ein vertieftes Nachhaltigkeitsmanagementsystem, angestrebt.

Eine neue Anforderung, die mit Rahmenvereinbarung und Hochschulvertrag einhergeht, ist die umfassendere Berichtspflicht. Die 18 vorgegebenen Indikatoren beziehungsweise Maßnahmen sind teils quantitativer, teils qualitativer Natur. „Oft müssen wir nachweisen, dass wir bestimmte Maßnahmen umgesetzt haben, beispielsweise die Etablierung eines Informationssicherheitsmanagementsystems im Bereich der IT-Sicherheit, oder dass wir eine bestimmte Kenngröße erreicht haben, wie zum Beispiel bei den Studierendenzahlen“, erklärt Kanzlerin Dr. Dagmar Steuer-Flieser. „Nicht alle der geforderten Zahlen sind in unserem Berichtswesen CEUS angelegt. Wir sind also derzeit damit befasst, das Berichtswesen an der Universität entsprechend zu erweitern.“

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Seite 164104, aktualisiert 04.06.2024