Hochschulwahlen sind ein zentraler Bestandteil der akademischen Selbstverwaltung und ermöglichen allen Angehörigen der Universität, an Entscheidungsprozessen teilzunehmen, die ihre Studien- und Arbeitsbedingungen betreffen. Im Juni ist es an der Otto-Friedrich-Universität wieder so weit: Alle Universitätsangehörigen werden an die Wahlurne gebeten. Die wichtigsten Fragen und Antworten rund um die Wahl gibt es hier:
Wer wählt?
Jedes Jahr wählen Studierende ihre Interessensvertreterinnen und -vertreter in verschiedene universitäre Gremien. Jedes zweite Jahr – und so auch heuer – werden zudem die Beschäftigten der Universität an die Wahlurne gebeten. Die meisten dürften schon Bescheid wissen, denn die Wahlbenachrichtigung ging bereits Mitte Mai per E-Mail raus: Gewählt werden Vertreterinnen und Vertreter für den Senat, die Fakultätsräte sowie das Studierendenparlament.
Wann wird gewählt?
Die Wahl ist möglich von Dienstag, 24. Juni, 18 Uhr, bis Dienstag, 1. Juli, 18 Uhr.
Wo wird gewählt?
Bereits zum vierten Mal werden die Hochschulwahlen als internetbasierte Online-Wahl mit der Möglichkeit zur Briefwahl durchgeführt. Die Stimmabgabe erfolgt dabei online – ist also ortsunabhängig.
Wie wird gewählt?
Die Onlinewahl funktioniert ähnlich wie auf Papier. Ein zusätzliches Feedbacksystem informiert die Wählerinnen und Wähler, falls sie ungültig abstimmen, sodass sie eventuelle Fehler rechtzeitig korrigieren können. Natürlich besteht auch die Möglichkeit, den virtuellen Wahlzettel ungültig abzugeben oder sich der Wahl zu enthalten. Die Stimmabgabe kann von allen Endgeräten aus vorgenommen werden, jedoch wird ein halbwegs großer Bildschirm empfohlen. Das Wahlportal für die elektronische Stimmabgabe ist zu finden unter https://wahlen.uni-bamberg.de/. Dort erfolgt die Anmeldung mit der BA-Nummer und dem zugehörigen Passwort; danach werden die Wählerinnen und Wähler zum Stimmabgabe-System Polyas weitergeleitet.
Wer wird gewählt?
Die Universitätsangehörigen wählen ihre Vertreterinnen und Vertreter für drei Gremien – den Senat, die Fakultätsräte sowie das Studierendenparlament:
Der Senat ist das wichtigste, zentrale Organ der Universität für interne Angelegenheiten. Er nimmt beispielsweise Stellung zu Vorschlägen für Berufungen von neuen Professorinnen und Professoren oder beschließt über Vorschläge für die Einrichtung, Änderung oder Aufhebung von Studiengängen.
Die Fakultätsräte beschäftigen sich mit grundsätzlichen Fragen der Forschung und Lehre auf Fakultätsebene. Dabei geht es um die Verwendung von Ressourcen, wie beispielsweise Geld- und Sachmitteln, oder auch um Studien- und Prüfungsordnungen.
Das Studierendenparlament setzt sich für die Interessen der Studierenden ein. Es verfolgt und vertritt dabei im Besonderen die sozialen, wirtschaftlichen, geistigen und kulturellen Belange der Studiereden und setzt sich für deren Chancengleichheit ein. Ziel ist es, Lösungen zu finden, die die Situation der Studierenden nachhaltig verbessern.
Studierende wählen ihre Vertretung für eine Amtszeit von einem Jahr vom 1. Oktober 2025 bis zum 30. September 2026. Alle anderen universitären Gruppen wählen ihre Vertreterinnen und Vertreter für zwei Jahre, also bis zum 30. September 2027.
Alle offiziellen Informationen zu den Wahlen sowie die Wahlvorschläge sind zu finden unter: https://www.uni-bamberg.de/abt-studium/hochschulwahlen/hochschulwahlen-2025/
Auf Youtube ist außerdem zu sehen, was der Campusreporter Valentin über die Hochschulwahlen herausgefunden hat: https://youtu.be/wZyr8arVQ-A