Hochschulwahlen finden von 20. bis 27. Juni online statt

Bei der studentischen Vollversammlung am 21. Juni beschäftigt sich eine Podiumsdiskussion mit den Wahlen.

  • Campus
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  • 16.06.2023
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  • Hannah Fischer
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  • Lesedauer: 3 Minuten

Nach einem gelungenen Auftakt im vergangenen Jahr finden die Hochschulwahlen auch heuer wieder als internetbasierte Online-Wahlen mit der Möglichkeit zur Briefwahl statt. 2023 wählen aber nicht nur die Studierenden ihre Vertreter*innen, sondern auch die Mitarbeitenden der Universität. Zeitraum für die Stimmabgabe ist Dienstag, 20. Juni, 18 Uhr, bis Dienstag, 27. Juni, 18 Uhr. Gewählt werden Vertreter*innen für den Senat, das Studierendenparlament sowie die Fakultätsräte. Die Stimmabgabe funktioniert online im Prinzip genauso wie auf Papier. Anders als bei der Stimmabgabe auf analogen Stimmzetteln warnt jedoch ein Feedbacksystem die Wähler*innen, falls sie ungültig wählen. Sie haben so die Möglichkeit, etwaige Fehler zu korrigieren. Aber selbstverständlich kann der virtuelle Wahlzettel auch ungültig abgegeben werden. Eine Wahlenthaltung ist ebenfalls möglich. Die Stimmabgabe kann darüber hinaus prinzipiell von allen Endgeräten aus durchgeführt werden – empfohlen wird jedoch ein einigermaßen großer Bildschirm.

Studentische Vollversammlung widmet sich den Hochschulwahlen

Studierende, die sich vor ihrem virtuellen Gang an die Wahlurne noch über die Hochschulwahlen informieren möchten, können das unter anderem bei der studentischen Vollversammlung tun. Sie findet am Mittwoch, 21. Juni, von 14 bis 16 Uhr im Raum MG1/00.04 am Markusplatz statt. In dieser Zeit werden Vorlesungen und Seminare ausgesetzt, sodass alle Interessierten teilnehmen können. Bei der Vollversammlung stehen die Hochschulwahlen im Fokus. Die Kandidat*innen der verschiedenen Hochschulgruppen stellen sich und ihre Anliegen im Rahmen einer Podiumsdiskussion vor.

Gewählt wird für drei Gremien

Die Universitätsangehörigen wählen ihre Vertreter*innen für drei Gremien – den Senat, die Fakultätsräte sowie das Studierendenparlament: Der Senat ist das wichtigste, zentrale Organ der Universität für interne Angelegenheiten. Er nimmt beispielsweise Stellung zu Vorschlägen für Berufungen von Professorinnen und Professoren oder beschließt Vorschläge für Einrichtung, Änderung oder Aufhebung von Studiengängen. Die Fakultätsräte beschäftigen sich mit grundsätzlichen Fragen der Forschung und Lehre auf Fakultätsebene. Dabei geht es um die Verwendung von Ressourcen, wie beispielsweise Geld- und Sachmittel, oder auch um Studien- und Prüfungsordnungen. Das Studierendenparlament setzt sich für die Interessen der Studierenden ein. Dabei geht es unter anderem um die Förderung von geistigen, musischen, kulturellen und sportlichen Interessen. Ziel ist es, Lösungen zu finden, die die Situation der Student*innen nachhaltig verbessern. Studierende wählen ihre Vertretung für eine Amtszeit von einem Jahr vom 1. Oktober 2023 bis zum 30. September 2024. Alle anderen universitären Gruppen wählen ihre Vertreter*innen für zwei Jahre, also bis zum 30. September 2025.

Wichtige Websites, um informiert eine Wahl zu treffen:

Alle offiziellen Informationen zu den Wahlen sowie die Wahlvorschläge sind zu finden unter: www.uni-bamberg.de/abt-studium/hochschulwahlen/hochschulwahlen-2023

Darüber hinaus stellt die Studierendenvertretung auf ihrer eigenen Webseite Hinweise zur Wahl zur Verfügung: https://stuve-bamberg.de/wahlen/

Wer generell informiert bleiben möchte, was die Studierendenvertretung tut, kann ihr auf Instagram folgen: www.instagram.com/stuve_bamberg

Direkt zum Wahlportal geht es unter: https://wahlen.uni-bamberg.de/

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Seite 158404, aktualisiert 16.06.2023