Geplante Änderungen im Arbeitsrecht senken den Krankenstand nicht
Die Bundesregierung plant unter anderem, die Regelungen für Krankmeldungen zu verschärfen. Nach den Beschlüssen des Koalitionsausschusses von Union und SPD soll die telefonische Krankschreibung entfallen. Außerdem sollen Beschäftigte künftig bereits ab dem ersten Krankheitstag eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) vorlegen müssen. Prof. Dr. Marvin Reuter, Inhaber der Juniorprofessor für Soziologie, insbesondere Arbeit und Gesundheit an der Universität Bamberg, bewertet die Pläne kritisch.